Wohin in den Ferien?
71 % der Eltern mit Kindern unter 18 Jahren wünschen sich, dass sich Staat und Unternehmen stärker Bemühen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. (vgl. Zukunftsreport Familie 2030)
Flexible Arbeits und Betreuungszeiten gelten vielen als wichtige Voraussetzungen für eine Berufstätigkeit beider Elternteile in der Familie. 78 Prozent der Gesamtbevölkerung betrachten flexible Arbeitszeiten als wesentliche Erleichterung für berufstätige Elternpaare, 59 Prozent flexible Betreuungszeiten
Kinderbetreuung für kleine und mittlere Unternehmen
Möchten Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darin unterstützen, Beruf und Familienleben in Einklang zu bringen und sich in punkto Familienfreundlichkeit von anderen Arbeitgebern abheben?
Dabei spielt das Betreuungsangebot nach Maß eine wichtige Rolle, denn nicht jedes Unternehmen benötigt aufgrund des geringen Bedarfs eine betriebsinterne Kinderbetreuung. Was alle Unternehmen jedoch eint: Häufig geraten Eltern in den Ferien in Zeitkonflikte.
Insbesondere in den Ferien sind Eltern darauf angewiesen, dass es für ihre Kinder eine gute und verlässliche Betreuung gibt. Denn das ist die Voraussetzung dafür, dass sie Familie und Beruf unter einen Hut bekommen. Kita, Kindergarten und Schule decken aber oft nicht alle Zeiten ab, in denen Eltern sich eine Betreuung für ihre Kinder wünschen – hier sind ergänzende, kreative und zeitgemäße Betreuungslösungen gefragt.
Die kleine Lösung: erlebnispädagogische Ferienangebote auf den Süchtelner Höhen – So nah, so gut!
Ferienbetreuung in Form von Tagesfreizeiten oder Wochenprogrammen als Unterstützungsform für den besonderen Betreuungsbedarf während der Schließzeiten von Betreuungseinrichtungen bzw. Schulen:
XPAD bietet erlebnispädagogische Freizeitangebote mit qualifizierter pädagogischer Betreuung und Lernerfahrung mit Kopf, Herz und Hand. Mit unserem Ferienprogramm 2022 decken wir die NRW-Sommer-,Oster- und Herbstferien 2022 vollständig ab. Ganztags Montag bis Freitag von 08:00 – 17:00 Uhr.
Das zertifizierte erlebnispädagogische Angebot von XPAD kombiniert gekonnt das pädagogische Konzepte mit Ausflügen, Spielen und Spaß.
Dabei ist für die Eltern häufig ein Pluspunkt, dass die Betreuung der Kinder an einem zentralen Punkt in der Nähe des Arbeitsplatzes erfolgt. Die Organisation des Ferienangebotes durch den Arbeitgeber unterstützt dabei die Vertrauensbasis – im Gegensatz zu einem x-beliebigen oder öffentlichen Anbieter. Das Kinder nicht über Nacht bleiben ist besonders für jüngere Kinder ein Vorteil, da die Kinder bei plötzlich auftretendem Heimweh nicht abgeholt werden müssen.
Die Investition zahlt sich aus: Eine unternehmensnahe Betreuung spart Wege und die räumliche Nähe zu den Kindern gibt Eltern ein gutes Gefühl. Das reduziert den Stress und entlastet, so dass sich Ihre Beschäftigten besser auf ihre Arbeit konzentrieren können und Fehlzeiten sich verringern. Eingebettet in ein Gesamtkonzept unterstützen Kinderbetreuungsangebote die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und bieten Ihnen mittelfristig Vorteile in der Fachkräftegewinnung, Mitarbeiterbindung-, -zufriedenheit, Motivation und erhöhte Leistungsbereitschaft.
Recht & Steuern – Was muss beachtet werden?
Verschiedene Betreuungsangebote ziehen unterschiedliche rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen und Anforderungen nach sich. Folgende Fragen sollten unter anderem für jede angebotene Maßnahme geklärt werden:
- Kann der Arbeitgeber seine Aufwendungen als Betriebsausgaben steuermindernd geltend machen?
- Wenn die Beschäftigten die Maßnahmen nutzen: Wird ihnen diese Nutzung als geldwerter Vorteil auf das Gehalt angerechnet und ist damit voll sozialabgaben- und steuerpflichtig?
- Können die Ausgaben der Beschäftigten für die Kinderbetreuung gesenkt werden – zum Beispiel durch steuerliche Erleichterungen oder öffentliche Beteiligung an den Kosten?
- Ist die Maßnahme mitbestimmungspflichtig? Muss der Betriebsrat informiert und beteiligt werden?

Hintergrundinformationen auf einen Blick
Die verschiedenen Praxisleitfaden bietet Anregungen und Orientierung für Unternehmen, die ihre Beschäftigten bei der Kinderbetreuung unterstützen wollen:
- Neue Familienzeit Informationen zu Leistungen für Familien, August 2017
- Unternehmen Kinderbetreuung – Praxisleitfaden für die betriebliche Kinderbetreuung
- Kosten betrieblicher und betrieblich unterstützter Kinderbetreuung, Leitfaden für die Unternehmenspraxis, 2006, Ferien ab Seite 31
- Merkblatt der Kinderbetreuungskostenzuschuss – Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Betriebswirtschaftliche Effekte familienfreundlicher Maßnahmen – Kosten-Nutzen-Analyse
Hintergrundinformationen zu Familie und Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Familienfreundlichkeit macht attraktiv, IHK Magazin Dezember 2019
- Zukunftsreport Familie 2030, 2016, Kompetenzbüro Wirksame Familienpolitik im Auftrag des BMFSFJ
- Familienreport 2017
- Evaluationsstudie Modellprojekt Kids & Co. – Kindertagesstätte, Frankfurter Agentur für Innovation und Forschung/Prognose AG
- Tackling Childcare THE BUSINESS CASE FOR EMPLOYER-SUPPORTED CHILDCARE, 2017
- Sozialgesetzbuch SGB VIII (Rechtliche Grundlage für die gesamte Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland, zu der auch das Thema der Kinderbetreuung gehört.)
Wie unterstützen?
Insbesondere in den 6 Wochen Sommerferien unterstützen viele Arbeitgeber ihre Mitarbeiter/innen bei der Betreuung der Kinder. Da Schulen und/ oder Kindergärten geschlossen sind, wird so die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert. Beispiele:
Familie, beide Eltern berufstätig (Angestellte)
- die Familie fährt 3 Wochen in den Familien-Urlaub, die weiteren 3 Wochen sind die Eltern im Unternehmen tätig und arbeiten an einem wichtigen Projekt, das der Geschäftsleitung nach den Ferien vorgestellt werden soll
- 1 Wochen sind der 7 jährige Paul und die 8 jährige Hannah bei ihren Großeltern zu Besuch
- 2 Wochen bucht die Familie das Walderlebnisdorf in der Nähe des Arbeitsplatzes in Viersen/Mönchengladbach, so dass sie Job und Familie gut vereinbaren können
- hiervon tragen jeweils die Eltern und der Arbeitgeber je eine Woche die Kosten. (je 280 Euro)
Alleinerziehender Vater, Vertriebsleiter
- Max (9 Jahre) und sein Vater planen bereits in den Pfingst- und Herbstferien einen gemeinsamen Urlaub und Ausflüge, der Vater ist Vertriebsleiter und ein Sommerloch ist schon länger nicht mehr zu spüren
- die OGS bietet in den Sommerferien 3 Wochen Sommerferienbetreuung an, auf die sich Max bereits freut.
- 3 Wochen Ferien sucht der Vater noch eine ganztägige Betreuung, so dass er tagsüber seiner Arbeit nachgehen und den Abend und die Wochenenden mit Max verbringen kann.
- die Kosten werden zu 2/3 vom Arbeitgeber übernommen (560 Euro AG/ 280 Euro AN)
Familie, beide Elternteile Unternehmer/ Selbständig
- die Sommerferien liegen für das Gastronomie-Unternehmen in der Hauptsaison, so dass beide Eltern keinen Urlaub planen können
- der 12 jährige Theo verbringt 2 Wochen mit den Eltern im Betrieb und unterstützt die Eltern
- 4 Wochen Ferien verbringt er im Walderlebnisdorf und die Kosten werden vollständig durch das Unternehmen getragen (1.120,00 Euro)
Achtung: die rechtliche und steuerrechtliche Beurteilung (z.B. Betreuungskosten als Betriebsausgaben, geldwerter Vorteil) müssen Unternehmensintern bzw. im Einzelfall geprüft werden.
Familienfreundlichkeit lohnt sich – machen Sie mit!
Suchen Sie einen Kooperationspartner, der Sie in der „Betreuungs-Hochsaison“ unterstützt und schaffen Sie dadurch die Möglichkeit Ihr Unternehmen für die Beschäftigten interessant zu halten. Wir beraten Sie gerne: Kontakt
02162/ 81 555 38 (Di-Sa 15-17 Uhr)